Recht auf Leben – Abtreibung als Menschenrecht?

Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die u. a. prüfen soll, ob der Strafrechtsparagraph zur Abtreibung (§ 218 StGB) gestrichen werden soll. International wird sogar gefordert, Abtreibung als „Menschenrecht“ anzuerkennen. 

Sind diese Bestrebungen mit dem Recht auf Leben, das im Grundgesetz garantiert ist, vereinbar? Ungeborene Kinder sind Menschen in einem frühen Entwicklungsstadium. Bei einer Abtreibung wird das ungeborene Kind getötet. Kann unter diesen Umständen die Tötung eines ungeborenen Menschen straflos oder sogar ein „Menschenrecht“ sein? 

In dem Vortrag werden der verfassungsrechtliche Status des ungeborenen Kindes, grundlegende Rechtspositionen (Recht auf Leben des Kindes, Selbstbestimmungsrecht und körperliche Unversehrtheit der Frau) sowie die ethischen und politischen Argumente dargestellt und bewertet.

 

Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.30 Uhr

Ort: Online über Zoom (Link erhält man nach Anmeldung)

Referent: Rainer Beckmann, Richter, stellvertretender Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V.

Anmeldung: bei der keb (mit dem Anmeldeformular unten, oder Mail: keb.schwaebisch-hall@drs.de, Tel. 0791 9466845 oder: www.keb-rv.de, Mail: info@keb-rv.de, Tel. 0751 36161 30

Kosten: freie Teilnahme

Veranstalter: keb Kreis Schwäbisch Hall und keb Ravensburg in Kooperation mit der keb in der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Rahmen der Reihe „75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“

Veranstaltungsanmeldung

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